Unternehmensfinanzierung über die Blockchain

Blockchain und Kryptowährungen sind in aller Munde. Skandale und Betrügereien in diesem Zusammenhang sind es auch. Weniger bekannt ist, dass Finanzierungslösungen über die Blockchain abseits der Währungspekulation völlig neue Möglichkeiten für Startups und den Mittelstand schaffen. Es ist ein rasant wachsendes Geschäft, das man verstehen sollte.

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Eine Blockchain ist eine laufend erweiterbare Datenbank, die zumeist auf dem Zusammenwirken dezentral organisierter Teilnehmer eines internetbasierten Netzwerks besteht. Bitcoin ist die erste Anwendung der Blockchaintechnologie in Form eines Peer-to-Peer-Systems ohne zentrale Koordinierungsstelle. Auch viele andere Kryptowährungen funktionieren nach diesem Prinzip. Aber die Blockchain bedeutet viel mehr als nur Kryptowährungen. Sie hat in technischer und ökonomischer Hinsicht das Potenzial, unser zukünftiges Wirtschaften zu verändern. Denn sie ermöglicht Geschäftsabschlüsse ohne zwischengeschaltete Vermittler.

Blockchains sind praktisch fälschungssicher und unzensierbar. Sie eignen sich bestens für die Verwaltung von Eigentum. Und hier kommt die Unternehmensfinanzierung ins Spiel. Sogenannte „Token“ stellen neuartige Finanzierungsvarianten dar, die über die Blockchain umgesetzt werden können. Es ist nämlich möglich, Verträge – sogenannte Smart Contracts – über die Blockchain abzuschließen. Ethereum ist aktuell die dafür am meisten genutzte Blockchain. Aufgrund der derzeit noch weitgehend unregulierten Praxis existiert derzeit geradezu ein Wildwuchs an unterschiedlichen „tokenbasierten“ Finanzierungsinstrumenten. Der Vorteil liegt in deren Flexibilität. Aber Vorsicht: Der Nachteil besteht darin, dass sich viele Scharlatane herumtreiben. Sie agieren häufig nach dem Motto: „Du gibst mir Geld, ich gebe dir dafür gar nichts!“ Eine sinnvolle Regulierung dieser Finanzierungsinstrumente durch die staatlichen Behörden ist deshalb geboten. Das Fürstentum Liechtenstein unternimmt derzeit einen vielbeachteten Anlauf zu einem Blockchain-Gesetz, das eine sinnvolle Regulierung mit einem breiten Ansatz verfolgt. Dadurch werden derartige Finanzierungsinstrumente auch für institutionelle Anleger interessant, die bereits in den Startlöchern stehen.

Unternehmensfinanzierung über die Blockchain erfolgt über sogenannte „Token“

Allgemein gesprochen ist ein Token ein Platzhalter, der für etwas anderes steht. Was ist nun ein Token im Bereich von Kryptowährungen? Ein Token repräsentiert digitales Eigentum, er ist damit ein digitales Asset. Bitcoin ist ein Token, Ether ist ein Token. Über die Ethereum- Blockchain, deren Kryptowährung Ether ist, können aber auch viele andere Token abgebildet werden. Smart Contracts machen dies möglich. Technisch betrachtet ist ein Token ein verschlüsseltes Datenpaket, das nicht kopierbar ist. Umgangsprachlich wird Token häufig mit Kryptowährungen gleichgesetzt. Eine derartige Begriffsdefinition wäre aber zu eng gefasst.

Token stellen also Vermögensgegenstände dar. Je nach Art des Token können sie daher auf vielfältige Art zur Unternehmensfinanzierung herangezogen werden. Immer öfter werden bereits jetzt beträchtliche Mittel über die Ausgabe von Token den emittierenden Unternehmen zur Verfügung gestellt. Um die Flexibilität dieser Finanzierungsinstrumente zu verstehen, macht es Sinn, die drei Grundformen von Token zu verstehen. Selbstverständlich gibt es auch zahlreiche Mischformen, sogenannte hybride Token.

Welche Grundtypen von Token gibt es?

Systematisch unterscheidet man drei Arten von Token. Durch die Kombination verschiedener Merkmale dieser Grundtypen lassen sich sodann ganz individuell Vermögensgegenstände schaffen, die auch heute schon für die Unternehmensfinanzierung zum Einsatz kommen:

  • Erstens gibt es „Cryptocurrency Token“: Diese stellen ein Zahlungsmittel dar und sind am ehesten mit klassischem Geld zu vergleichen. Über die Eignung von Kryptowährungen als Zahlungsmittel kann man trefflich streiten. Ebenso bestehen gewichtige Argumente dafür, dass es sich nicht um wirkliche Währungen handelt. Derzeit mangelt es ihnen noch an wesentlichen Eigenschaften, die eine echte Währung auszeichnet. Die praktische Relevanz dieser Diskussion ist jedoch begrenzt. Das klassische Beispiel für einen Cryptocurrency Token ist Bitcoin.
  • Zweitens gibt es „Utility Token“: Diese vermitteln über die reine Zahlungmittelfunktion hinaus weitere Funktionen für ihre Inhaber. Beispielsweise bieten sie Zugang zu speziellen Produkten oder Services, die vielleicht erst entwickelt werden müssen. Oder sie sind eintauschbar gegen andere Token oder Services. Oder sie gewähren Stimmrechte für die Entscheidung über die Ausgestaltung oder Funktionalität eines noch zu entwickelden Produktes. Utility Token sind am ehesten mit Gutscheinen zu vergleichen. Filecoin beispielsweise ermöglicht den Zugang zu dezentralisierten Cloudspeicher-Plattformen.
  • Drittens gibt es „Security Token“: Diese sind mit klassischen Finanzinstrumenten vergleichbar wie beispielsweise Eigenkapital- oder Fremdkapitalinstrumente. Vorsicht: Auch „Wallets“, also Hardware- oder softwarebasierte Geldbörsen werden als „Security Tokens“ bezeichnet. Dieser Begriff ist in diesem Zusammenhang aber nicht gemeint. Security Token in unserem Sinn sind am ehesten als digitale Wertpapiere vorstellbar. Diese könnten in Zukunft von wesentlicher Bedeutung für die Unternehmensfinanzierung werden.

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Je nach Art der Token, die wie gesagt auch in Mischformen vorkommen können, ergeben sich daraus ganz unterschiedliche rechtliche und steuerliche Konsequenzen. Das alles ist hochkomplex. Berührt wird davon beispielsweise Kapitalmarktrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Strafrecht und ganz unterschiedliche Geschäftsmodelle, die jeweils eigenen Regulierungen unterliegen. Vieles ist noch unklar, viele diesbezügliche Regulierungen sind unklar und unterscheiden sich von Land zu Land. Umfassende Regulierungen werden aber bereits in naher Zukunft entstehen. Wer sich professionell und ernsthaft mit dem Thema beschäftigt, kann das wohl nur begrüßen.

Initial Coin Offerings mobilisieren derzeit bereits beträchtliche beträchtliche Finanzmittel

Ein Unternehmen beschafft sich beispielsweise Finanzmittel, indem es über einen „Token Sale“ ihre selbst geschaffene Kryptowährung in die Welt setzt. Allgemeiner spricht man von einem „Token Generation Event“, wenn Token gegen Einzahlung von anderen Kryptowährungen oder aber auch gegen konventionelle Währungen emittiert werden. Häufig handelt es sich bei derartigen Unternehmen um Startups, aber auch etablierte Unternehmen werden in Zukunft vermehrt diese Finanzierungsform in Anspruch nehmen.

Die verbreitete Bezeichnung für die Ausgabe aller drei Grundtypen von Token lautet heute noch „Initial Coin Offering“ („ICO“). Anders als derzeit noch bei Wikipedia dargestellt, beschränkt sich der Kreis der Emittenten jedoch mittlerweile nicht mehr nur auf Unternehmen, deren Gechäftsmodell sich auf Kryptowährungen erstreckt. Eine Sonderform des ICO ist das sogenannte „STO“ („Security Token Offering“). Dabei werden Security Token emittiert. Diese Form der Unternehmensfinanzierung weist derzeit die höchsten Regelungsdefizite auf, wird aber demnächst vermutlich die höchsten Finanzierungsvolumina mobilisieren können. Die Website www.icoholder.com führt jeweils die aktuell in Umsetzung befindlichen ICOs auf und analysiert diese. Der wohl bekannteste kürzlich durchgeführte ICO betraf den Massaging-Dienst Telegram, einen Rivalen von WhatsApp. Telegram hat im März 2018 den Betrag von 1,7 Milliarden US-Dollar aufgebracht. Und der Zug nimmt immer mehr Fahrt auf. Aktuell werden bereits mehr Mittel über ICOs aufgebracht, als von Venture Capital bereitgestellt wird. Wenn das Geschäftsmodell spannend und die Kampagne gut vorbereitet ist, werden zwei- und dreistellige Millionenbeträge mitunter innerhalb von Minuten aufgebracht. Auch in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gewinnt die Token-Ökonomie zunehmend an Fahrt.

Im Jahr 2017 entwickelte sich das ICO-Volumen folgendermaßen:

Quelle: Wolf Theiss, Präsentation zum Workshop “Kryptowährungen”, vom 11.06.2018, S.37, Abb. 74

Ein großer Vorteil von Token gegenüber herkömmlichen Finanzierungen ist sicher darin zu sehen, dass sie auch an entsprechenden Marktplätzen gehandelt werden können. Dadurch ist eine gewisse Liquidität für den Investor gegeben, die bei herkömmlichen Unternehmensfinanzierungen in der Regel nicht vorhanden ist.

Vorsicht ist geboten!

Nicht selten greifen derzeit noch Unternehmen zu diesem neuen Finanzierungsinstrument, denen es nicht gelingt, eine andere Form der Unternehmensfinanzierung aufzustellen. Daher mangelt es oft an einer professionellen Vorbereitung. Whitepapers entsprechen oft nicht dem Code der Smart Contracts, hohe Discounts im teils informellen Presale werden benutzt, um Dienstleister im Vorfeld des ICO zu bezahlen. Ein Listing auf einem Marktplatz erfolgt oftmals intransparent. Investoren sollten sich daher eingehend mit dem Unternehmen beschäftigen, bevor sie relevante Geldmittel in ein ICO investieren. Auch hier bietet die Seite www.icoholder.com wertvolle Informationen.

Ich gehe derzeit davon aus, dass zahlreiche in der Vergangenheit durchgeführte ICOs wohl ein gerichtliches Nachspiel haben werden. Dies bedeutet eine beträchtliche Gefahr für die Emittenten. Umso mehr ist darauf zu achten, dass ein professioneller Standard eingehalten wird. Vor allem bei der Begebung von Security Token sollte darauf geachtet werden, dass die kapitalmarktseitig wohl gebotene Prospektpflicht nicht verletzt wird. Die vorherige Abstimmung mit den zuständigen Regulierungsbehörden ist ein weiterer Punkt, der nicht vernachlässigt werden sollte. All dies kostet aber Geld.

Es ist eine Illusion, dass ein professioneller ICO in der Zukunft binnen weniger Wochen und ohne profesionelle Unterstützung umsetzbar sein wird. Für einen klassischen Börsengang ist eine Vorbereitungszeit von zumindest sechs Monaten die Regel. Es sollte bei einem ICO durchaus schneller gehen, wenn das Unternehmen über ein qualifiziertes Managementteam mit komplementären Kompetenzen und über kompetente Berater verfügt. Die Beschaffung ausreichender Finanzmittel im Vorfeld eines ICO ist bestimmt kein Fehler. Wer glaubt, alles aus dem Stand hemdsärmelig „mit viel Fantasie“ im Stile der Dot-Com-Ära umsetzen zu können, wird möglicherweise ein böses Erwachen erleben. Sowohl die Zivilgerichte als auch die Strafgerichte könnten dann nämlich zum Zug kommen.

Eine solide Unternehmensfinanzierung sollte auf mehreren Beinen stehen

Gerade die Vorbereitung eines professionellen ICO erfordert beträchtlichen Zeitaufwand und auch nicht zu unterschätzender finanzieller Mittel. Das gilt auch für Startups! Gründer müssen bereit sein, zukünftige Erfolge zu teilen. Dies erfordert eine Frühphasenfinanzierung und die ist zumeist isoliert betrachtet nicht billig. Dafür ist es dann aber möglich, über ein ICO wirklich relevante Finanzierungsvolumina aufzubringen. Vor allem aber ist es den Gründern bei richtiger Ausgestaltung der Token möglich, die Kontrolle über das Unternehmen zu behalten. Und sie können ein wirklich großes Unternehmen aufbauen, ohne von Finanzpartnern gezwungen zu werden, alles nach wenigen Jahren wieder zu verkaufen. Das gilt übrigens nicht nur für Startups, sondern natürlich auch für den Mittelstand. Ausreichende Finanzmittel lassen sich am besten durch einen Mix unterschiedlicher Finanzierungsarten und Finanzierungsquellen erschließen. Trotz aller Unkenrufe über restriktive Banken waren die Zeiten für eine situationsadäquate Unternehmensfinanzierung noch nie so gut wie heute.

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