Verhandeln über Kreditbesicherungen

Grundsätzlich sollte ein Unternehmen ausreichend mit Eigenkapital ausgestattet sein, um eine Besicherung mit außerbetrieblichen Sicherheiten vermeidbar zu machen. Eine Eigenkapitalquote von 30% gilt als gut, eine Eigenkapitalquote von weniger als 20% wird in der Regel von Banken als kritisch betrachtet. Je kleiner das Unternehmen ist, desto eher wird die Bank auf einer Privathaftung des Unternehmers bestehen, insbesondere dann, wenn das Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird.

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Die Bereitstellung außerbetrieblicher Sicherheiten sollten vor allem in der Unternehmenskrise ins Auge gefasst werden. Die Beistellung außerbetrieblicher Sicherheiten dokumentiert dann das Engagement des Unternehmers  und bietet der Bank eine unanfechtbare Besicherung. “Anfechtbar” im rechtlichen Sinn ist eine Besicherung dann, wenn sie nachträglich (als Nachbesicherung bestehender Kredite) aus dem Betriebsvermögen bestellt wurde. Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung durch einen späteren Masseverwalter würde die Bank damit diese Sicherheit wiederum verlieren. Durch die Bereitstellung einer Besicherung, die aus der Privatsphäre stammt, wird die Masse nicht geschmälert und die Anfechtung ist regelmäßig nicht möglich.

Hat der Unternehmer sein gesamtes “Pulver” bereits im Vorfeld verschossen, dann wird ihm das die Bank selten danken. Daher ist es sinnvoll, sich privates Besicherungspotenzial für eine allfällige Unternehmenskrise zu erhalten.

Betrieblich verfügbare Sicherheiten sollten in der Regel als Besicherung für Bankkredite bereitgestellt werden, soweit dies ohne Probleme möglich ist. Damit lassen sich die Risikokosten der Banken verringern und bessere Konditionen erzielen. Allerdings ist eine Überbesicherung zu vermeiden, da sie den zukünftigen Handlungsspielraum des Unternehmens einschränken würde.

Ist die wirtschaftliche Situation des Unternehmens geordnet, so sollte die Bank einen gewissen Blankoanteil am Obligo tolerieren. Je kurzfristiger die Finanzierung ist, desto eher eignet sie sich als “Blankoobligo“.

Sofern kraft Rechtsform oder Bürgschaft eine persönliche Haftung des Unternehmers gegeben ist, sollte es aus Risikogründen überdacht werden, ob die private Bankverbindung mit der geschäftlichen ident sein soll.

Banken verfügen meist über formulierte Bewertungsregeln und Belehnungsgrundsätze. Bei der Bewertung von Sicherheiten geht die Bank davon aus, dass sie im Falle von Notverkäufen und zwangsweisen Verwertungsmaßnahmen zumeist die Verkehrswerte nicht voll erreichen kann. Die Erfahrung bestätigt dies. Je spezifischer ein Besicherungsobjekt auf die Bedürfnisse des Benutzers zueschnitten ist, desto schwieriger ist dessen Verwertung (z.B. Maschine, Fabriksgebäude). Bei der Bewertung von Sicherheiten lässt die Bank auch die rechtlichen Risiken einfließen, die mit der Gestion und Verwertung verbunden sind. Ein typisches Beispiel dafür ist der sogenannte “Zessionskredit”.

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Der Bankkunde sollte die Bewertung von Sicherheiten durch die Bank hinterfragen, um seine Verhandlungsposition besser ausloten zu können. Ein “Hochverhandeln” von Besicherungswerten ist jedoch selten möglich.

Die Bereitstellung von Schätzgutachten (z.B. für Liegenschaften) seitens des Kreditnehmers sowie die anschließende gemeinsame Erörterung der Wertansätze trägt oftmals zu für den Kunden günstigen Wertansätzen bei. Sie vermittelt dem Kreditnehmer auch ein Bild vom seitens der Bank eingeschätzten “Risikovolumen“.

Als Unternehmen sollte man sich dem legitimen Wunsch nach angemessener Besicherung nicht grundsätzlich verschließen, jedoch selbstbewusst und zurückhaltend agieren. Eine grundsätzliche Gleichbehandlung mehrerer Banken ist insbesondere dann wichtig, wenn es zur Unternehmenskrise kommt.

Die Bank sollte angehalten werden, ihre grundsätzliche Haltung hinsichtlich der Besicherung des gesamten Obligos zu argumentieren. Hieraus resultiert nämlich die Möglichkeit es Kreditnehmers, bei einer späteren Veränderung der Situation die damalige Argumentation aufzugreifen und nun eine Verbesserung zu erreichen. Eine Dokumentation der Gesprächsergebnisse (beispielsweise in Form eines Aktenvermerks über das Bankgespräch empfiehlt sich).

Beim Vergleich von Angeboten unterschiedlicher Banken sollten nicht nur die direkten Kreditkonditionen sondern auch die Besicherungsvorstellungen verglichen werden. Der Wettbewerb der Banken verlagert sich zusehends wieder (nach einer Pause während und im Nachklang der Finanzkrise 2008 und Folgejahre) in Richtung auf einen Risikowettbewerb. Dies ist insbesondere im Bereich der Immobilienfinanzierung erkennbar.

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