Unternehmensfinanzierung durch Venture Capital und Private Equity

Sowohl Venture Capital als auch Private Equity sind klassische Formen der außerbörslichen Eigenkapitalfinanzierung.

Diese wird zumeist durch institutionelle Wagniskapitalgeber in Form von Eigenkapital zur Verfügung gestellt. Die Mittelaufbringung erfolgt in der Regel über Fonds oder Beteiligungsgesellschaften, die den Unternehmen Eigenkapital dann grundsätzlich zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stellen. Da die Fonds zumeist aber eine begrenzte Laufzeit haben, ist ein Verkauf der Beteiligung nach vier bis sechs Jahren (je nach Strategie des Risikokapitalgebers auch später) in der Regel vorgesehen. Risikokapitalgeber wollen ihre Rendite in der Regel weniger aus laufenden Zins- oder Dividendenzahlungen, sondern primär aus dem angestrebten Veräußerungsgewinn erzielen. Daher wird eine entsprechende Wertsteigerung jeder Beteiligung angestrebt. Venture Capital gelangt vor allem in frühen Unternehmensphasen zum Einsatz, Private Equity wird in reiferen Unternehmen angewandt.

Venture Capital und Private Equity leben also von den Wertsteigerungen ihrer Beteiligungen. Daher wird neben Geld auch betriebswirtschaftliches Know-how sowie ein zumeist umfangreiches Netzwerk zur Verfügung gestellt. Man spricht in diesem Zusammenhang daher auch von „Smart Capital“ (zu unterscheiden vom Begriff „Smart Money“). Von Anfang an nimmt der Risikokapitalinvestor die Position eines Mitunternehmers ein und sitzt daher quasi mit dem Unternehmer „in einem Boot“. Die Interessen werden harmonisiert, auch jene des Managements, welches oft auch am Unternehmen beteiligt wird. Zumeist ist vorgesehen, dass der Unternehmer seine Anteile gemeinsam mit dem Finanzinvestor verkauft oder aber die Anteile des Finanzinvestors übernimmt.

Um sicherzustellen, dass die durch einen Finanzinvestor zur Verfügung gestellten Mittel auch wirklich der Wertsteigerung zugeführt werden, sichert dieser sich über branchenübliche Vertragskonstruktionen einen entsprechenden Einfluss. Im Fall von Venture Capital erfolgt zudem die Zuführung der Mittel häufig in Tranchen und ist von der Erreichung gewisser Ziele („Milestones“) abhängig. Seltener sind diese im Falle von Private Equity.

Während im Bereich Venture Capital aufgrund der Frühphasenfinanzierung vor allem Eigenkapital und insbesondere hierzulande auch in Kombination damit öffentliche Fördermittel zur Anwendung gelangen, werden im Private-Equity-Bereich auch klassische Bankkredite und grundsätzlich auch alle anderen Finanzierungsformen angewandt. Der sogenannte Leverage-Effekt trägt so dazu bei, dass eine entsprechende Unternehmenswert-Steigerung eintritt.

Der Ausstieg des Investors erfolgt letztendlich über den sogenannten „Exit“. Dafür stehen in der Regel folgende Optionen zur Verfügung:

  • Initial Public Offering (IPO): Über einen Börsengang stößt der Risikokapitalinvestor seine Anteile ab. Auch der Unternehmer kann sodann seine Anteile oder einen Teil davon an der Börse verkaufen und damit auch persönlich einen (Teil-) Exit vollziehen.
  • Trade Sale: Das Unternehmen wird von einem strategischen Käufer, zumeist in derselben oder einer benachbarten Branche, erworben.
  • Secondary Sale: Der Finanzinvestor veräußert seine Anteile an einen Dritten, häufig an einen anderen Finanzinvestor. Dieser kann dann dem Unternehmen weiteres Kapital (beispielweise für eine weitere Expansion) zur Verfügung stellen.
  • Company Buy-back: Der Finanzinvestor verkauft seine Beteiligung an den Unternehmer zurück. Häufig wird dem Unternehmer dafür bereits beim Einstieg ein Vorkaufsrecht eingeräumt.

Während ein Venture Capitalist sich zumeist minderheitlich an Unternehmen beteiligt und der Geldfluss ausschließlich dem Unternehmen zugute kommt, beteiligen sich Private-Equity-Gesellschaften sowohl minderheitlich als auch mehrheitlich. Daher ist ein Geldfluss sowohl an das Unternehmen als auch an den Unternehmer möglich.

Wesentlich ist, zu wissen, dass Finanzinvestoren oftmals ein ambitioniertes Wertsteigerungsprogramm verfolgen. Das ist kein Spaziergang für ein Unternehmen. Dem damit verbundenen erhöhten Risiko steht auf der anderen Seite ein finanzkräftiger Partner gegenüber, der es dem Unternehmen wiederum ermöglicht, Chancen wahrzunehmen, die andernfalls kaum ergriffen werden könnten. Der Auswahl des Finanzpartners kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Finanzinvestoren agieren zumeist rational und sind deshalb in ihren Absichten transparent. Dennoch sollte die Chemie zwischen den Partnern stimmen, da auch eine „Ehe auf Zeit“ gegenseitiges Vertrauen erfordert. Selten läuft alles genau nach Plan. Sie müssen sich deshalb auf Ihren Partner verlassen können. Vertragsbedingungen sind oft hart, dafür gibt es aber klare Spielregeln. Und gewinnen können beide Partner am Ende nur gemeinsam.

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4 Kommentare, seien Sie der Nächste!

  1. Wenn zum Beispiel mein Mann als Unternehmer einen Risikokapitalgeber für seine Firma an Bord holt, so bin ich als Ehefrau doch auch indirekt betroffen, weil dadurch auch Firmenanteile an diesen Risikokapitalgeber übergehen. Daher würde mich interessieren, wie Sie die Position und den Stellenwert von Familienangehörigen in Bezug auf diese Verschiebung des „Familienvermögens“ sehen.

    1. Hallo Elisa,

      die Frage ist sehr wichtig: Wenn die Beteiligung des Risikokapitalgebers bereits Teil der Nachfolgeplanung ist, dann sollte die Beteiligung unter diesem Blickwinkel familienintern diskutiert werden. Aber das ist natürlich eine sehr persönliche Frage der familieninternen Gesprächskultur. Ist es eine rein unternehmerische Entscheidung, so stellen sich eher betriebswirtschaftliche Fragestellungen.

      Mit freundlichen Grüßen!
      Harald Pöttinger

  2. Wie kommt das Zielunternehmen an das Kapital? zB verkauft ein Unternehmer sein Unternehmen an einen Private Equity Investor (vereinfachte Annahme: kein Fremdkapital, weder im Untermehmen, noch zur Kaufpreisfinanzierung). Unternehmenswert liegt bei 50 Mio. Dann erhält der Unternehmer die 50 Mio. als Kaufpreis. Doch wo ist da die Finanzierung des Unternehmens? Bringt der Private Equity Investor dann noch bspw. 10 Mio. zusätzlich für die Wachstumsfinanzierung auf bzw. erhält der Unternehmer dann nur noch 40 Mio.?

    Danke!

    1. Sehr geehrter Herr Meran,

      sofern der Kaufpreis für das Unternehmen 50 Mio. beträgt erhält der käufer auch diese 50 Mio. und der Investor wird dem Unternehmen die 10 Mio. Wachstumskapital entweder auf Eigentümerbasis oder Fremdkapitalbasis zur Verfügung stellen.

      Freundliche Grüße
      Harald Pöttinger

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