Zahlungsverkehrsklauseln im Kreditgeschäft – eine unterschätzte Gefahr

Eine unzumutbare Bestimmung ist regelmäßig in Kreditverträgen von Banken vorzufinden. Es handelt sich dabei um die Bestimmung, dass der Kreditnehmer verpflichtet ist, seinen gesamten Zahlungsverkehr über Konten der kreditgebenden Bank abzuwickeln.

Diese Klausel wird von Banken bei normalem Geschäftsbetrieb nicht aktiv gelebt und daher auch nicht eingefordert, im Krisenfall kann sie sich jedoch als gefährliche Schlinge um den Hals des Kreditnehmers entpuppen. Dann nämlich erinnern sich Banken plötzlich daran.

 

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Die entsprechende Klausel heißt “Zahlungsverkehrsklausel”, ist aber zumeist nicht explizit als solche bezeichnet.sling-1222466_1920

Begründet wird die Klausel bankseitig zumeist damit, dass die Bank, wenn sie schon Kredite –  zu niedrigen Spannen – vergibt, auch lebendes Geschäft braucht, um ökonomisch auf ihre Rechnung zu kommen. Der Kunde wird sich diesem Argument in der Regel selten verschließen, bedenkt jedoch oft zu wenig, welche anderen Konsequenzen damit verbunden sind. Es ist schon interessant, dass Banken zwar immer wieder in der Öffentlichkeit behaupten, dass der Zahlungsverkehr für sie ein defizitäres Geschäft ist, sich dann aber trotzdem immer darum bemühen. Es ist offensichtlich, dass dies andere Gründe haben muss als nur solche, die in der Profitabilität des Zahlungsverkehrs liegen.

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Der gläserne Bankkunde

Die Zahlungsverkehrsklausel erleichtert der Bank die Kontodatenanalyse, der Bankkunde wird damit völlig transparent. Dies ist regelmäßig Teil der Bonitätsanalyse, welche Banken bei Ihren Kunden durchführen. Im Krisenfall überprüft die Bank dann auch tatsächlich sämtliche Ein- und Auszahlungen und nimmt auch Einfluss darauf. Oft habe ich in der Praxis bereits erlebt, dass die Bank bei angespannter Liquiditätslage darüber entscheidet, welche Zahlungen durchgeführt werden und welche nicht. Der Kreditnehmer verliert damit seine Dispositionsfähigkeit, aber auch für die Bank ist es ein juristischer Drahtseilakt. Sie begibt sich in eine beträchtliche Verantwortung mit schwer überschaubaren Haftungsrisiken.colorful-2682192_1920

Wirkung der Zahlungsverkehrsklausel

Aber auch im Wettbewerb wirkt die Zahlungsverkehrsklausel zugunsten der Bank. Sie kann damit auch das gesamte Geschäft des Kunden an sich ziehen. Kaum eine andere Bank wird bereit sein, eine Kreditbeziehung auf Kontokorrentbasis mit dem Unternehmen einzugehen, wenn eine andere Bank eine derartige Zahlungsverkehrsklausel gegenüber diesem Unternehmen besitzt. Die Zahlungsverkehrsklausel bringt die kreditgebende Bank daher auch in eine überlegene Wettbewerbsposition.

Kommerzbanken werden zwar immer um den Zahlungsverkehr kämpfen, akzeptieren am Ende aber auch fast immer, wenn diese Klausel entweder zur Gänze aus den Verträgen eliminiert wird oder zumindest deutlich abgeschwächt wird. Das Ergebnis derartiger Verhandlungen mit der Bank ist dann zumeist die Vereinbarung, dass ein “aliquoter” oder “akzeptabler” Teil des Zahlungsverkehrs über die Konten der kreditgebenden Bank zu fließen hat. Die Formulierung “akzeptabel” hat den Vorteil, dass der Kunde sie entweder nur auf das Zahlungsverkehrsvolumen oder aber auf das Gesamtobligo mehrerer Banken beziehen kann. Die juristische Interpretation der Formulierung geht zumeist zulasten der Bank, da die Judikatur nicht nur im Konsumentenbereich tendenziell bankenfeindlich entscheidet. Als  Bankkunde kann man derartige Formulierungen auch leicht argumentieren, da man ja anderen Banken gegenüber auch fair sein muss und dementsprechend den Kuchen gleichmäßig verteilen möchte. Dem kann die Bank nur schwer etwas entgegensetzen, wenn sie nicht offen die Kontrolle über den Zahlungsverkehr als Instrument des Risikomanagements ansprechen will.black-forest-cake-58677_1920

Achten sie auf Ihren Handlungsspielraum

Akzeptabel ist eine derartige “Zahlungsverkehrsklausel” zugunsten einer Bank nur in Ausnahmefällen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn über das relevante Konto ein Zessionskredit eingeräumt wird, der den Eingang der Forderungen zur ordnungsgemäßen Gestion voraussetzt. Im Rahmen eines Zessionskredites werden Forderungen – zumeist aus Lieferungen und Leistungen – zur Kreditbesicherung abgetreten. Aber auch hier ist darauf zu achten: Werden sämtliche Forderungen abgetreten oder vielleicht nur sämtliche Forderungen gegen inländische Kunden? Dann wäre wiederum die “Zahlungsverkehrsklausel” auf jene Forderungen einzuschränken, ebenso bei der Abtretung von Forderungen gegenüber ausländischen Kunden des Unternehmens.

Für einen Unternehmer ist es immer wichtig, sich den erforderlichen Handlungsspielraum zu erhalten. Der Zahlungsverkehr ist ein vitaler Punkt jedes Unternehmens, da dies der Dreh- und Angelpunkt für die Liquiditätssteuerung ist. Sitzt eine Bank auf allen Cash-Ins und kann sie auch noch die Cash-Outs überwachen – und schlimmstenfalls auch noch zurückhalten – dann kann sie die Daumenschrauben leichter anziehen, wenn sie dies für erforderlich hält.

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