Die Bitcoin Blockchain dient der Verwaltung von Eigentum

Bitcoin gilt als sexy. Eine Kryptowährung, die auf der Blockchain basiert. Aber das wäre zu kurz gegriffen. Es handelt sich um ein ganzes Technologiepaket, das Bitcoin erst ermöglicht. Bitcoin war die erste und einfachste Anwendung einer Blockchain, die ausschließlich auf die Verwaltung von Eigentum ausgelegt ist. Wie funktioniert das?

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In einem offenen und rein verteilten Peer-to-Peer-System ist die sichere Verwaltung von Eigentum eine besondere Herausforderung. Denn es kann kein Vertrauen in die Netzwerkteilnehmer geben. Und das Internet ist bekannt dafür, dass Hacker und Schadsoftware jedem System schwer zusetzen. Und Kontrollinstanz gibt es in der Bitcoin Blockchain auch keine. Wie können also Datenintegrität und Zuverlässigkeit sichergestellt werden, wenn keine Autorität das gewährleistet? Das System selbst stellt das mittels eines Konsensmechanismus (“Proof of Work”) sicher!

Wenn also so viel Geld sicher verwaltet werden muss, dann bedarf es einer perfekten technischen Lösung. Die Bitcoin Blockchain ist ausschließlich dazu konzipiert worden, Eigentum zu verwalten. Was kann und was muss eine derartige Blockchain also technisch leisten und wie funktioniert das? Das Ziel besteht darin, ausschließlich über die Software das Eigentum in einem rein verteilten Peer-to-Peer-System sicher zu verwalten. Dieses System wird erschwerend in einer vollständig offenen und nicht vertrauenswürdigen Umgebung betrieben. Sämtliche Systemressourcen werden darüber hinaus von den Teilnehmern am Netzwerk zur Verfügung gestellt.

Jeder Eigentumsnachweis erfordert immer zumindest die Erfüllung dreier Kriterien

Zunächst muss der Eigentümer einmal identifiziert werden. In der realen Welt erfolgt dies beispielsweise durch Ausweisdokumente. Aber auch der Gegenstand es Eigentums, die Sache, muss identifiziert werden. Dies geschieht in der realen Welt beispielsweise durch Seriennummern, Fertigungszertifikate oder in Verträgen auch durch eine detaillierte und eindeutige Beschreibung des Objektes. Schließlich muss noch die Zugehörigkeit der Sache, also des Eigentums zum jeweiligen Eigentümer gewährleistet sein. In der realen Welt kann dies beispielsweise durch ein öffentliches Register wie ein Handelsregister oder ein Grundbuch sichergestellt werden.

In der Buchhaltung würde man ein Wirtschaftsgut beispielsweise auf Bestandskonten in einem Hauptbuch verzeichnet finden. Hat nun in einem Netzwerk von Computern jeder Teilnehmer eine Kopie eines derartigen Hauptbuches, so kann jeder nachvollziehen, wem Eigentum zugeordnet ist. Und genau das macht das Wesen der Blockchain als dezentraler Dantenbank aus – jeder Teilnehmer hat eine Kopie des Hauptbuchs, also der Blockchain-Datenstruktur. Daher kommt auch der im Bereich der Blockchain verwendete Begriff “distributed ledger“.

Nachdem eine Sache aber auch den Eigentümer wechseln kann, muss ein derartiger Eigentumsübergang im Register oder Hauptbuch dokumentiert sein, damit man sich auf den jeweiligen Registerstand verlassen kann. Denn derartige Register sind zumeist öffentlich zugänglich und einsehbar, damit sie ihren Zweck erfüllen können.

Jeder, der ein Eigentum an einer Sache übertragen will, muss zunächst einmal sagen, wer er ist. Er muss sich also identifizieren. Damit dies aber in der Blockchain glaubhaft ist, bedarf es nicht nur der Behauptung, dass ein Netzwerkknoten jemand bestimmter ist, sondern auch des konkreten Nachweises. Man spricht in diesem Zusammenhang von Authentifizierung. In der realen Welt kann dies beispielsweise durch einen Ausweis, einen Fingerabdruck oder ein Foto geschehen. Die Authentifizierung muss eindeutig sein. Schließlich muss derjenige, der Eigentum übertragen will, aber dazu auch noch legitimiert sein. Man spricht im Zusammenhang mit der Blockchain in diesem Fall von Autorisierung. Mittels der Autorisierung wird jemandem das Recht für die Verfügung über Eigentum eingeräumt.

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Was ist das sogenannte “Double-Spending-Problem” in der Blockchain?

Nachdem nicht jeder Teilnehmer der Blockchain exakt zur selben Zeit die jeweils aktuelle Version der Blockchain-Datenstruktur hat, könnte es möglich sein, dass ein Teilnehmer beispielsweise Bitcoin einmal überträgt (Verfügung von Eigentum) und dann gleich noch einmal, bevor alle Teilnehmer der Blockchain das erkennen können. Erst wenn der letzte Teilnehmer die neuen Daten empfangen und in seiner Version des Hauptbuchs eingetragen hat, ist das System wieder konsistent. Bei einem einfachen Bankkonto stellt sich dieses Problem nicht, da die Bank den Kontostand zentral verwaltet.

Dies wäre natürlich ein Betrug, der die Integrität der Blockchain verletzen würde. Tatsächlich stellt sich das Problem häufig beim Kopieren digitaler Güter. Wenn diese Daten kopiert werden, können sie mehrfach verwendet werden. In der realen Welt entspricht dies dem Produzieren von Falschgeld mit einem Kopierer. Mittels der Blockchain lässt sich dieses Problem aber technisch lösen. Der sogenannte Konsensmechanismus  stellt sicher, dass das Double-Spending-Problem gelöst und die sichere Verwaltung von Eigentum durch die Blockchain garantiert ist.

In mehreren Etappen löst die Bitcoin-Blockchain das Verwalten von Eigentum

Zunächst geht es um das Beschreiben von Eigentum. Das wird durch die Transaktionshistorie, welche die Abfolge von Eigentumsübertragungen dokumentiert, erreicht. Folgt man dieser Transaktionshistorie, dann lässt sich der aktuelle Eigentümer ermitteln. Genau so geschieht es auch innerhalb der Blockchain. Der aktuelle “Vermögensstand” an Bitcoin ist nirgendwo niedergeschrieben, er wird jeweils verlässlich über die Transaktionshistorie errechnet.

Mittels kryptographischer Verfahren werden diese Transaktionsdaten fälschungssicher geschützt. Sogenannte Hashwerte stellen das sicher. Darauf komme ich in einem weiteren Blogpost demnächst zu sprechen. Die Speicherung der Transaktionshistorien erfolgt sicher innerhalb der Blockchain-Datenstruktur wie in einem Hauptbuch oder Register. Für die Juristen unter Ihnen sei gesagt: Die automatische Überprüfung dieser Transaktionshistorie ist zivilrechtlich mit der Überprüfung der sogenannten “Titelkette” vergleichbar. Damit das fälschungssicher ist, stellt der Blockchain-Algorithmus sicher, dass zwar neue Transaktionen nach entsprechender Überprüfung eingetragen, aber bestehende nicht verändert werden können. Nach dem Hinzufügen von neuen Transaktionen wird die sodann veränderte neue Blockchain-Datenstruktur (das neue Hauptbuch oder Register) als Kopie allen anderen Teilnehmern im Netzwerk zur Verfügung gestellt.

Die Blockchain-Datenstruktur erlaubt somit nur ein Hinzufügen, kein Löschen von Transaktionen. Hinzufügen kann jeder Teilnehmer der Blockchain, dabei wird er von allen anderen Peers überwacht. Dadurch entsteht eine neue Version der Blockchain-Datenstruktur. Mittels des Konsensmechanismus wird sodann sichergestellt, dass nur jene Datenstruktur als neues Hauptbuch anerkannt wird, die eine korrekte Transaktionshistorie beinhaltet. Das hierfür erforderliche Kriterium entspricht dem oben angesprochenen Konsensmechanismus und dieser wird durch die Software sichergestellt. Nur wenn die absolute Mehrheit der Peers eine Transaktionshistorie als wahr bestätigt, wird diese akzeptiert.

Wie erfolgt die Dokumentation von Eigentum nun aber konkret?

In der Blockchain wird wie bereits gesagt nicht der jeweils aktuelle “Kontostand” (exemplarisch an Bitcoin) abgebildet. Stattdessen wird die Transaktionshistorie gespeichert, aus welcher der jeweilige Kontostand errechnet werden kann. Eine Transaktion ist also der Akt der Eigentumsübertragung von einem Eigentümer auf einen neuen. Diese Eigentumsübertragung muss nun exakt beschrieben werden. Im Grunde ist die Beschreibung der Eigentumsübertragung mit der klassischen Überweisung von einem Bankkonto auf das Konto von jemand anderem vergleichbar. Es bedarf folgender Informationen:

  • die Bezeichnung des “Kontos”, von dem die “Überweisung” weggeht
  • die Bezeichnung des “Kontos”, dem der überwiesene Betrag gutgeschrieben wird
  • der Betrag, der überwiesen werden soll, also die Menge der übertragenen Güter
  • der exakte Zeitpunkt der “Überweisung”
  • die “Bankspesen” für die Überweisung, also die Gebühr für die Miner
  • die “Unterschrift” des Kontoinhabers, also die Autorisierung des Alteigentümers

Diese Transaktionsdaten müssen nunmehr in der Blockchain-Datenstruktur als Teil der Transaktionshistorie in der Reihenfolge ihres Auftretens (!) gespeichert werden. Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen müssen automatisch sicherstellen, dass die Gültigkeit dieser Transaktionsdaten vorliegt. Sie müssen nämlich formal korrekt sein (d.h. im korrekten Format vorliegen), inhaltlich korrekt sein (z.b. keine “Kontoüberziehungen” in Sinne von Double-Spending enthalten) und vom Überweisenden korrekt autorisiert sein. Dann steht einer korrekten Eigentumsübertragung nichts mehr im Wege.

Trotz Disintermediation schafft die Blockchain Vertrauen bei der Verwaltung von Eigentum

Vertrauen ist unbedingt notwendig, wenn Werte digital verwaltet werden und Werttransfers sicher durchgeführt werden sollen. In der realen Welt gibt es daher Mittelsmänner und Instanzen, die für Vertrauen sorgen. Das sind etwa Notare, Treuhänder oder Banken, denen wir unser Geld anvertrauen. Die Digitalisierung verschärft den Bedarf nach vertrauensstiftenden Instanzen noch einmal. Man schließt plötzlich mit völlig Unbekannten Verträge. Es sind dies Parteien, die man nicht kennt und von denen man weiß, dass Gauner unter ihnen sind.

Oft sind es Plattformen, die in einer Welt mit globalem Angebot die Funktion dieser Mittelsmänner übernehmen. Sie stehen mit ihrem Geschäftsmodell und ihrer Marke für Vertrauen und Sicherheit. Aber auch diese Intermediäre sind fehlbar. Die Blockchain hat sich zur Aufgabe gesetzt, dieses Problem zu lösen. Der Prozess der Substitution vermittelnder Instanzen nennt sich “Disintermediation”. Genau dadurch hat die Blockchain ein derart massives disruptives Potenzial. Sie stellt eine technische Alternative zu klassischen Intermediären dar.

Es ist die geschickte Kombination aus Wettbewerb, Kryptographie und Transparenz, die Werttransaktionen zwischen unbekannten Parteien ohne die Absicherung durch eine vertrauensstiftende Instanz ermöglicht. Die Bitcoin-Blockchain war die erste Anwendung dieser Form der Eigentumsverwaltung, die in großem Maßstab diesen Prozess in Gang gebracht hat.

Aber die Kryptowährung Bitcoin war erst der Anfang. Blockchainbasierte Eigentumsverwaltung ist auch gänzlich ohne Kryptowährung vorstellbar. Und auch Finanztransaktionen sind nur ein Ausschnitt aus dem Spektrum künftiger Anwendungen. Auch Staaten befassen sich bereits mit dieser Technologie, bei der es im Kern immer darum geht, organisatorisch Intermediäre durch eine technische Lösung zu ersetzen. Dadurch sollen Prozesse sicherer, schneller und kostengünstiger werden.

“Blockchain-Governance” ist mehr als die Regulierung von Kryptowährungen

Noch ist die Technologie jung und wirft eine Reihe technischer, rechtlicher und gesellschaftlicher Fragen auf. Die Blockchain löst bestehende Abhängigkeiten auf, sie schafft aber auch viele Probleme. Sie dezentralisiert Wirtschaft und Gesellschaft. Vor allem ist die Blockchain aber mehr als ein Hype. Man sollte daher verstehen, worum es wirklich geht. Zahlreiche Fälle von Geldwäsche, Betrugsfälle und Pyramidenspiele haben Kryptowährungen in Verruf gebracht und den (notwendigen) Ruf nach staatlicher Regulierung laut werden lassen. Aber es geht um wesentlich mehr als eine neue Regulierung von Kryptowährungen.

Eine Art “Blockchain-Governance” wird notwendig sein, um das technisch Mögliche in etwas rechtlich, faktisch und gesellschaftlich Brauchbares zu verwandeln. Die Blockchain wird ökonomische Prozesse ebenso verändern wie ganze Geschäftsmodelle oder Teile der staatlichen Verwaltung. Smart Contracts und DAOs werden schließlich auch unser Verhalten verändern, ebenso wie es das “alte” Internet der Informationen bereits bisher getan hat. Wir brauchen daher einen Rahmen, wie sich all diese neuen Entwicklungen in unser Rechtssystem integrieren lassen. Und dazu gehören letztlich auch „Best Practices“ und „Wohlverhaltensregeln“, welche die gesellschaftliche Akzeptanz dieser neuen Technologie fördern. Bislang trug das alles anarchistische Züge. Bitcoin ist auf dieser “philosophischen” Grundlage entstanden. Aber die Zeit der jungen Wilden geht langsam zu Ende. Erst am Anfang steht aber die Entwicklung der Blockchain.

Das Fürstentum Liechtenstein arbeitet an einem eigenen “Blockchain-Gesetz”, das die Umsetzung blockchainbasierter Geschäftsmodelle auf eine praktikable rechtliche Grundlage stellen will. Dieses Gesetz wird auch die sogenannten ICOs, die “Initial Coin Offerings” auf eine rechtlich geordnete Grundlage stellen. Wer den Pragmatismus des Fürstentum Liechtenstein kennt, der darf sich berechtigt Hoffnungen machen, dass eine vernünftige Lösung herauskommen wird. Und wieder einmal zeigt Liechtenstein, dass es im Onshore Business angekommen ist. Zahlreiche Unternehmen im Blockchainbereich werden die Vorteile dieses Wirtschaftsstandortes zu schätzen wissen.

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