Der Prozess einer Private-Equity-Finanzierung (Teil 1 von 2)

Etablierte Unternehmen können Private-Equity-Fonds sowohl als Käufer als auch als Eigenkapitalgeber zur Stärkung der Unternehmenssubstanz nutzen.

Zunächst ist es einmal wichtig, sich darüber klar zu werden, wie derartige Investoren strukturiert sind, wie sie denken und welche Fonds für ein Unternehmen als Exit-Kanal oder Partner auf Zeit in Frage kommen. Der überwiegende Teil aller Private-Equity-Fonds sind sogenannte „geschlossene Fonds“. Sie haben üblicherweise eine Laufzeit von zehn Jahren und allenfalls zusätzlich eine Nachlaufzeit von weiteren zwei Jahren. In aller Regel geht ein solcher Fonds während der ersten fünf Jahre Beteiligungen ein (Investitionsphase), zum Ende der Laufzeit hin werden diese Beteiligungen wieder verkauft (Desinvestitionsphase). Manchen Fonds ist bei frühen Exits eine Reinvestition der Exit-Erlöse möglich. Üblicherweise gilt jedoch, dass die Mittel des Fonds von den Anlegern zu Beginn der Fondslaufzeit kommitiert werden und sie diese in der Folge nach Bedarf auch wieder abrufen können. Als Fondsmanager agiert in der Regel eine Private-Equity-Managementgesellschaft, die den Fonds als „Geldtopf“ verwaltet. Sie wählt die Beteiligungen aus, welche sie auch laufend betreut, managt den Investitionsprozess und verkauft ihre Beteiligungen schließlich wieder. Nur regionale Fondsgesellschaften, insbesondere solche mit implizitem Förderauftrag durch Gebietskörperschaften, sind in der Regel anders organisiert und folgen auch einer jeweils durch die Geldgeber definierten Logik.

Als Vergütung erhält die Managementgesellschaft eine fixe Gebühr, die häufig zwei Prozent des Fondsvolumens beträgt, sowie eine Erfolgsvergütung. Der Fonds trägt darüber hinaus noch externe Kosten, die mit der Fondsverwaltung verbunden sind. Die Erfolgsvergütung beträgt typischerweise 20% des Fondserfolgs, nachdem eine gewisse Mindestrendite für die Investoren überschritten ist. Während die fixe Gebühr die Kosten des Fondsmanagements abdecken soll, stellt die Erfolgsvergütung die Gewinntangente der Managementgesellschaft dar.

Aus der Vergütungsstruktur der Managementgesellschaft wird auch schon die Interessenlage der handelnden Partner einer Private-Equity-Gesellschaft klar. Sie müssen einerseits chancenreiche Investments auswählen, das Risiko eingrenzen, ein strammes Wertsteigerungsprogramm fahren und schließlich die Beteiligungen zum Exit-Zeitpunkt optimal positioniert haben. Bei einer durchschnittlichen Behaltedauer von fünf Jahren bedeutet dies, dass nach einer sorgfältigen Prüfung eines Beteiligungskandidaten die entsprechenden Verträge geschlossen werden, sodann die Phase der Wertsteigerung eintritt und nach etwa vier Jahren die Exit-Vorbereitungen starten. Der wesentliche Teil der strategischen und operativen Maßnahmen, welche das Unternehmen wertvoller machen sollen, findet somit in den ersten vier Jahren statt. Das ist eine relativ kurze Zeit, wenn Sie darüber nachdenken, dass in dieser Zeit durchschnittlich eine Verdreifachung des Unternehmenswerts auf den Weg gebracht und großteils auch schon umgesetzt werden soll.

Ein Unternehmer, der sich einen derartigen „Partner auf Zeit“ ins Boot holt, sollte daher sowohl die fachliche Expertise des Fonds als auch die persönliche Komponente der handelnden Personen genau in Augenschein nehmen. Es gibt sogenannte „Generalist Funds“, die ohne speziellen Fokus auf Branchen beziehungsweise Lebenszyklusphasen agieren. Darüber hinaus existieren auch spezialisierte Fonds, die sich auf gewisse Branchen, Regionen oder Unternehmensphasen (etwa Restrukturierung) konzentrieren. Je spezialisierter ein Fonds ist, desto stärker wird er normalerweise das Ruder selbst in die Hand nehmen wollen.

Um die geforderten Renditen erzielen zu können, wird ein Beteiligungsunternehmen üblicherweise einer entsprechenden Belastungsprobe ausgesetzt werden müssen. Je höher die Einstiegsbewertung für den Fonds ausfällt, desto chancenreicher muss das Portfoliounternehmen sein und umso ambitionierter wird das Wertsteigerungsprogramm ausfallen. Niemand sollte erwarten, dass es möglich sein wird, das Geld einzukassieren und in der Folge gemächlich das Unternehmen weiterzuentwickeln. Es wird häufig in Grenzbereiche bewegt. Und dem Unternehmer muss klar sein, dass beim Exit zumeist das gesamte Unternehmen verkauft wird, weil sich so der Verkaufserlös am ehesten maximieren lässt. Wird ein anderer Weg eingeschlagen, geht das wertmäßig oft zu Lasten des Unternehmers, dem aber auch dann noch eine ordentliche Wertsteigerung verbleiben dürfte.

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2 Kommentare, seien Sie der Nächste!

  1. Das klingt ein bisschen wie ein Personal Trainer im Fitnessstudio, der einen an die Grenzen bringt – wobei die Initiative, sich zu einem solchen Fitnessprogramm anzumelden, ja durchaus von einem selbst ausgeht und man am Ende wohl stark davon profitiert, sogar oder vielleicht besonders wenn man ins Schwitzen kommt… Ich bin schon gespannt auf den zweiten Teil am Freitag am Abend, das wird dann meine erste Wochenendlektüre werden!

    1. Hallo Robert! Dieser Vergleich gefällt mir gut: Wenn ein Wertsteigerungsprogramm samt anschließendem Exit richtig gut gelingt, kann man sich vielleicht sogar ein ganzes Leben lang auf diesen „Lorbeeren” ausruhen, wenn man das denn möchte… Worauf es bei der Auswahl eines solchen „Personal Trainers” genau ankommt, werde ich im nächsten Artikel ausführen!

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