Hat sich ein Unternehmer dafür entschieden, einen Private-Equity-Investor als „Partner auf Zeit“ an Bord zu holen, ist es sinnvoll, den Prozess der Beteiligung von Anfang an klar zu strukturieren.
Wollen Sie Ihr Unternehmen an einen Private-Equity-Investor verkaufen (zumeist in Form einer Minderheitsbeteiligung), so richtet sich das Prozedere grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln für Unternehmensverkäufe. Zunächst wird es sinnvoll sein, sich zu überlegen, ob mit einem oder mehreren Investoren gleichzeitig verhandelt werden soll. In der Regel gilt: “Competition drives value.” Mehrere Offerte verschaffen Ihnen einen Überblick über die seitens des Marktes eingeschätzte Unternehmensbewertung. Immer ist darauf zu achten, dass in Summe die Gesamtheit aller vertraglichen Bestimmungen und Klauseln als Teil des Kaufpreises zu verstehen sein und der Unternehmer sich nicht am „nackten“ Kaufpreis orientieren sollte.
Der Prozess der Prüfung einer Beteiligung beginnt in der Regel mit einer sogenannten Vertraulichkeitserklärung (NDA – Non Disclosure Agreement, CDA – Confidential Disclosure Agreement). Das ist entweder ein Vertrag oder eine einseitige Erklärung seitens des Private-Equity-Investors, worin Stillschweigen über Verhandlungen, Verhandlungsergebnisse und vertrauliche Unterlagen zugesichert wird. Dies ist absoluter Standard und sollte – sofern vernünftig formuliert – keinen wie immer gearteten Stolperstein darstellen. Die Vertraulichkeitserklärung sollte dem berechtigten Schutzbedürfnis des Unternehmens Rechnung tragen, aber keine ungewöhnlichen Bestimmungen enthalten. Private-Equity-Investoren unterschreiben derartige Erklärungen am laufenden Band. Das ist auch noch keine wirkliche Interessenbekundung.
In der Folge erhält der Investor vertrauliche Informationen. Idealerweise:
- Unternehmenspräsentation
- Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
- Businessplan
Immer wieder kommt es vor, dass ein Businessplan noch nicht erarbeitet ist, wenn ein Unternehmen an einen Investor herantritt. Davon ist abzuraten, da dieser dann kaum ein sinnvolles Anbot erstellen kann. Dies sollte aber möglichst früh erfolgen, um die Sinnhaftigkeit einer Verhandlung mit diesem Investor abschätzen zu können.
Das Anbot des Investors erfolgt in der Regel recht schnell und hat zunächst nur indikativen Charakter (“unbinding offer”). Es sollte aber bereits alle wesentlichen strukturellen Vertragselemente beinhalten. Man spricht in diesem Zusammenhang von einem sogenannten „Letter of Intent“ (LoI). Spätestens bei Vorliegen dieses LoI (oder mehrerer LoIs) sollte der in diesen Angelegenheiten zumeist unerfahrene Unternehmer qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen. Nicht unbedingt am besten geeignet, um den Prozess zu begleiten, sind hier der Unternehmensanwalt oder der Steuerberater, da diesen häufig die Transaktionserfahrung fehlt. Dafür kennen sie das Unternehmen in der Regel gut, weshalb sie spätestens bei der nachfolgenden Due Diligence (Unternehmensprüfung), idealerweise auch schon davor einzubinden sind. Es empfiehlt sich, einen Corporate-Finance-Berater beizuziehen. Dieser könnte aber auch bereits bei der Erstellung des Businessplans und der Entwicklung der Equity Story eingebunden werden.
Geht der Erstkontakt zum Investor von einem Corporate-Finance Berater aus, so hat das im Fall der Suche nach einer Minderheitsbeteiligung Vor- und Nachteile. Einerseits ist eine professionelle Investorenansprache und Investorenevaluierung zu erwarten, andererseits findet sich der Investor damit aber auch in einem sogenannten „Auktionsverfahren“ wieder. Das ist nicht nach jedermanns Geschmack. Immer wieder höre ich von Finanzinvestoren das, was auch ich selbst als Investor schon oft empfunden habe: „Wir nehmen nicht oder nur ungern und anfänglich mit wenig Aufwand an Auktionen teil, vor allem bei Minderheitsbeteiligungen.“ Im Fall von Totalverkäufen empfiehlt sich jedoch die Durchführung wenigstens einer „limitierten Auktion“ – dies ist zumeist Standard und erzeugt auch den erforderlichen Druck.
Wollen Sie schließlich in konkrete Verhandlungen mit einem Investor treten, so sollten Sie auf einen realistischen Zeitplan bis zur allfälligen Umsetzung der Transaktion bestehen. Das ist umso eher möglich, je besser die Vorbereitungen seitens des Unternehmens gediehen sind. Ist das Unternehmen gut auf eine Due Diligence vorbereitet, so sollte eine Umsetzung der Transaktion innerhalb von sechs Monaten möglich sein. Kürzer geht es selten, neun Monate sind keine Ausnahme. Während der gesamten Dauer der Transaktionsumsetzung steht das Unternehmen unter permanenter Beobachtung und sollte ein ausgereiftes Reporting haben, das die unterjährige Einhaltung der Prognosen bestätigt oder zumindest Abweichungen plausibel erklärt.
Sind Sie und ein Private-Equity-Investor sich schließlich nach erfolgter Due Diligence handelseins, so beginnen die konkreten Vertragsverhandlungen. Diese sind kein reiner Formalakt und wirken oftmals sehr hart. Sie nehmen gut und gerne zwei Monate in Anspruch, bis es sodann zum Abschluss kommt. Dieser lohnt sich dann hoffentlich. Wie Sie ihre Chancen auf einen möglichst hohen Erlös maximieren können, habe ich bereits in einem anderen Artikel beschrieben. Fortführende Informationen gibt es darüber hinaus für eMail-Abonnenten, also tragen Sie sich hier mit Ihrer eMail-Adresse ein, um – ohne Spam – auf dem Laufenden zu bleiben, was Unternehmer, Manager und Investoren heutzutage wissen müssen, um in einer Zeit globaler Umwälzungen Chancen von nie dagewesener Größe zu realisieren!
Guten Abend!
Im Teil 1 zu diesem Artikel haben Sie erwähnt, dass eine Private-Equity-Finanzierung hauptsächlich “etablierten” Unternehmen zur Verfügung stehe. Könnten Sie bitte kurz darauf eingehen, welche Unternehmen Sie in diesem Sinne als “etabliert” betrachten würden und welche Möglichkeiten sonstige Unternehmen haben, um eine Eigenkapitalfinanzierung zu erhalten?
Danke vorab!
Guten Abend, Robert!
Um Zugang zu einer Private-Equity-Finanzierung zu erhalten, sollte ein Unternehmen zumindest mit einem Produkt im Markt stehen, eine firmenmäßige Organisationsstruktur aufweisen und einen gut durchdachten Businessplan haben. Wo diese Vorraussetzungen (noch) nicht vorliegen, bieten sich Angel-Investoren sowie Venture Capital als Alternative Formen der Eigenkapitalfinanzierung an.
Teil 1 dieses Artikels finden Sie unter: http://haraldpoettinger.com/der-prozess-einer-private-equity-finanzierung-teil-1-von-2/
Einen schönen Start ins Wochenende!
Schon wieder so ein spannender und aufschlussreicher Artikel, der wiederum viel Einblick in firmeninterne Abläufe beim Prozess (der Anbahnung) der Beteiligung eines Private-Equity-Investors vermittelt. Ich bin schon gespannt auf weitere interessante Blogposts.
Hallo Elisa
Ich danke Ihnen vielmals für Ihr Feedback. Es freut mich sehr, dass Ihnen meine Blogpostings gefallen.
Mit freundlichen Grüßen,
Harald Pöttinger