Die Due-Diligence-Prüfung

Im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung durchleuchtet der Investor ein Unternehmen vor einem Unternehmenskauf bzw. einer Unternehmensbeteiligung.

Dabei geht es regelmäßig darum, die Chancen, vor allem aber auch die Risiken einer Beteiligung in Form eines strukturierten Prozesses zu analysieren. Dafür wird vom Unternehmen häufig ein Datenraum eingerichtet. Dies kann entweder ein „physischer“ oder ein „virtueller“ Datenraum sein. Auch sind Managementgespräche üblicherweise Teil einer Due-Diligence-Prüfung (kurz auch „Due Diligence“ oder „DD“ genannt). Der Käufer rückt häufig mit einem sogenannten DD-Team an, das sich aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und anderen Fachleuten zusammensetzt. Ein virtueller Datenraum macht vor allem dann Sinn, wenn eine Due Diligence mit einer Vielzahl von Investoren parallel durchgeführt wird, weil dann nachvollziehbar ist, wer wann und wie oft auf welche Teile des Datenraums zugegriffen hat. Als Verkäufer können Sie sich so ein besseres Bild von der Professionalität, Ernsthaftigkeit und Interessenlage jedes Investors machen.

Kernbestandteil einer Due Diligence ist in der Regel eine kommerzielle Prüfung, in der vor allem der Business Case auf seine ökonomischen Perspektiven hin überprüft wird. Unverzichtbarer Bestandteil jeder Due Diligence ist auch eine finanzielle Prüfung, wo die Zahlen des Unternehmens unter die Lupe genommen werden. Hier sind zumeist testierte Jahresabschlüsse, das unterjährige Reporting und die Budgetierung Gegenstand der Untersuchung. Die steuerliche Prüfung soll Steuerrisiken beleuchten, die rechtliche Prüfung dient vornehmlich der Untersuchung gesellschaftsrechtlicher Gegebenheiten, wesentlicher Verträge, Rechtsstreitigkeiten und drohender Rechtsrisiken. Darüber hinaus können auch beliebige andere Teile des Unternehmens geprüft werden, etwa Technik, Markt, Großkunden, wesentliche Lieferanten etc.

Es ist wichtig, zu wissen, dass die Ergebnisse einer Due Diligence einen wesentlichen Teil der späteren Vertragsverhandlungen beeinflussen werden, da der Käufer regelmäßig erkennbare und quantifizierbare Risiken einpreisen wird und für alle anderen Risiken, vor allem für nicht offengelegte Risiken, Vorsorge in Form von Garantien und Gewährleistungen („Reps and Warranties“) in den Verträgen verankern wollen wird. Der Großteil der späteren Vertragsverhandlungen dreht sich zumeist um diese Garantien und Gewährleistungen. Es ist daher von großer Bedeutung, die bestehenden Risiken im Rahmen einer Due Diligence offenzulegen, da dies spätere Vertragsverhandlungen in Ihrem Sinne erleichtern und allfällige Drohkulissen in der Zukunft, die bis ins Strafrecht reichen können, entschärfen wird. Außerdem kann es das Klima vergiften, wenn ein potenzieller zukünftiger Partner im Rahmen einer Due Diligence oder auch erst später nach erfolgter Beteiligung negative Überraschungen erlebt. Institutionelle Investoren sind geübt darin, sorgfältig und gewissenhaft zu recherchieren. Sie erwarten auch keine „gemähte Wiese“, Probleme in Unternehmen sind ihnen nicht fremd. Sie hassen allerdings Überraschungen. Es stößt auf Argwohn, wenn sie mit keinerlei Problemen im Rahmen der Due Diligence konfrontiert werden, sodass sie dann meist erst Recht auf die Suche nach diesen gehen werden.

Es lohnt sich daher, einen Datenraum vollständig und professionell zu gestalten und in die Vorbereitung der Gespräche Aufwand zu investieren. Die Due Diligence ist der Dreh- und Angelpunkt eines Investitionsprozesses. Vor allem die umfassende Einbindung und Vorbereitung der seitens des Unternehmers eingebundenen Manager, Juristen und Steuerberater ist teilweise erfolgsentscheidend.

Wenn die Gegebenheiten beim Unternehmen bereits vor Beginn der Due Diligence korrekt, aber optimistisch dargestellt werden, dann ist das eine Situation, mit der jeder Investor zufrieden ist. Eine zu defensive Darstellung ist marktunüblich und würde von Investoren nicht entsprechend gewürdigt. Werden Dinge in den schönsten Farben präsentiert, dann stellt sich ein Investor gerne die Frage, ob es sich denn lohnen würde, sich mit viel (auch finanziellem) Aufwand in diesen Case zu vertiefen, nur um am Ende das Unternehmen mühsam davon überzeugen zu müssen, dass ein wenig Realismus angebracht wäre. Das gilt übrigens auch, falls Sie Ihre Bewertungsvorstellungen am Anfang unrealistisch kommunizieren sollten. Es ist immer lohnend, den Investor nach seiner Bewertung zu fragen.

Als Beteiligungskandidat sollten Sie nicht vergessen, im Rahmen der Due Diligence alle Informationen zu dokumentieren, die dem Investor bekanntgemacht wurden. Dies erfolgt teilweise in Form einer „versiegelten Verwahrung“ des Datenraums. Das ist zu Beweiszwecken im Falle späterer Rechtsstreitigkeiten sinnvoll. Nach gut dokumentierter und ausgiebiger Due Diligence verfügt der Unternehmer schließlich über eine günstige Ausgangslage für die Vertragsverhandlungen, während derer immer wieder auf die Offenlegungen im Rahmen eben jener Due Diligence verwiesen werden kann.

Weitere typische Vertragsklauseln für Private Equity und Venture Capital sind Vorzugsrechte.

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