Variable oder fixe Verzinsung – es gibt auch intelligente Mischformen!

Klassische Fixzinskredite schreiben den Zinssatz für eine gewisse Laufzeit fest. Eine vorzeitige Tilgung ist nur regelmäßig und nur gegen Bezahlung einer “Vorfälligkeitsentschädigung” möglich. Diese soll die Bank dafür entschädigen, dass sie eine Zinsbindung eingegangen ist, nun aber nicht für die vereinbarte Laufzeit die vereinbarten Zinsen erhält.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine derartige Vorfälligkeitsentschädigung fällt grundsätzlich bei der außerplanmäßigen Rückzahlung eines variabel verzinsten Kredites nicht an. Erklärbar ist die Vorfälligkeitsentschädigung damit, dass die Bank sich in der Regel fristenkongruent refinanziert. Bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens (weil typischerweise das allgemeine Zinsniveau in der Zwischenzeit gefallen ist und der Fixzins aus Sicht des Kunden damit teuer ist), entsteht der Bank daher ein Schaden, da sie ihre (mittlerweile teure) Refinanzierung nicht zurückzahlen kann. Dieser Schaden sowie der daraus resultierende Margenschaden (Differenz zwischen Fixzinssatz und Refinanzierungssatz für die ursprünglich vereinbarte Restlaufzeit, bereinigt um Risikokosten, Verwaltungsaufwand) stellen normalerweise die Basis für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung dar. In anderen Ländern, beispielsweise den USA wird häufig auf Vorfälligkeitsentschädigungen verzichtet, da die Bank ihr Zinsrisiko anders absichert. Diese Kosten läßt sich die Bank aber über eine höhere Marge abgelten.hourglass-1703349_1920

Flexible Lösungen

Fixzinskredite haben somit für den Kreditnehmer den Nachteil, dass sie nur unter Inkaufnahme der Vorfälligkeitsentschädigung zurückbezahlt werden können. Das Unternehmen verliert damit bei Fixzinskrediten an Flexibilität. Oftmals ist es aus Gründen der Bilanzpolitik, des Liquiditätsmanagements oder auch um Sicherheiten freizubekommen (weil eine andere Bank vielleicht eine bessere Belehnung bietet) sinnvoll, einen Kredit vorzeitig zurückzuzahlen.

Unternehmen mit einer starken Verhandlungsposition sollten aber nicht verzagen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist zwar kaum bei Abschluss der Fixzinsvereinbarung verhandelbar, jedoch spätestens dann, wenn sie effektiv zu zahlen wäre! Bietet der Kunde ein Ersatzgeschäft an oder droht er mit dem Entzug von Geschäft, so sind Banken oftmals flexibel. Das ist auch der Grund, warum Banken teils ungern lange Fixzinsvereinbarungen eingehen. Um einen Kunden nicht zu verlieren, sehen sie sich oftmals veranlasst, in den sauren Apfel zu beißen. Das ist für den kommerziellen Kreditnehmer natürlich die beste aller Möglichkeiten. Er kann sie allerdings nur dann in Angriff nehmen, wenn er in einer starken Verhandlungsposition ist.

Zusatzgeschäft Zinsswap

Anstatt einen Kredit mit Fixzinsvereinbarung abzuschließen, hat der Kreditnehmer jedoch eine andere Option, die ihm die Flexibilität gibt, Kredite vorzeitig zurückzuzahlen, ohne auf die ökonomische Wirkung einer Fixzinsvereinbarung zu verzichten. Die Lösung heißt: Abschluss eines variabel verzinsten Kredites mit gleichzeitigem Abschluss eines sogenannten Zinsswaps als eigenständiges Zusatzgeschäft. Ein Zinsswap ist ein Derivativgeschäft, bei dem der Bankkunde im gegenständlichen Fall vereinbart, dass er zu gewissen Zeitpunkten, in der Regel zu den Zinsfälligkeitszeitpunkten des ursprünglichen (variable verzinsten) Kredites eine fixe Zinszahlung an die Bank leistet und dafür eine variable Zinszahlung von der Bank erhält. Damit wird das Grundgeschäft (variabel verzinster Kredit) vom Zusatzgeschäft (Zinsswap) getrennt. Wird nun der ursprüngliche Kredit vorzeitig zurückgezahlt, so kann der Bankkunde den Zinsswap entweder weiterlaufen lassen oder aber zum aktuellen Marktwert glattstellen. Jedenfalls gewinnt er gegenüber einem klassischen Fixzinskredit an Flexibilität. Zinsswaps werden entweder zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken oder aber als Spekulationsinstrument genutzt. Banken nutzen sie zum Management ihres eigenen Zinsänderungsrisikos oft in großem Stil. Man spricht in diesem Zusammenhang von “Hedging“.change-673006_1920

Zinsdeckel Zinscap

Gegen die Gefahr stark steigender Zinsen bei variabel verzinsten Krediten kann sich ein Unternehmen auch dadurch absichern, dass es einen sogenannten Zinscap abschließt. Einen Zinscap kann man sich als Kreditnehmer wie einen Zinsdeckel nach oben vorstellen. Bei Abschluss eines Zinscaps erhält der Bankkunde zu bestimmten Zeitpunkten eine Zahlung von einer Bank, wenn ein Referenzzinsatz (zumeist der Euribor) über ein gewisses Niveau steigt. Dafür bezahlt der Bankkunde bei Abschluss des Caps anfänglich eine Prämie, die in der Höhe von der Höhe des Zinsdeckels und der Laufzeit des Caps abhängt. Ein Zinscap kann aber auch bereits im Kreditvertrag vereinbart werden. Damit ist dann ein Anstieg der variablen Verzinsung über den vereinbarten Zinsdeckel hinaus ausgeschlossen. Gelingt es dem Unternehmen, diesen Cap als absoluten Prozentsatz (beispielweise 4%) zu fixieren, so hat er sich damit auch indirekt gegen eine Margenerhöhung der Bank abgesichert, falls sich seine Bonität verschlechtert und die Bank über den Cap hinaus den Zinssatz erhöhen will. Eine Kreditkündigung fällt der Bank auch schwerer, da der Kunde damit argumentieren kann, dass die Kündigung bei steigenden Zinsen vor allem wegen des Caps erfolgt.person-1277973_1920

White Collar

Banken sichern sich neuerdings standardmäßig aufgrund des derzeit niedrigen (und aktuell sogar negativen) Zinsniveaus mit sogenannten Zinsfloors ab. Ein Zinsfloor ist das Gegenstück zum Zinscap. Dadurch soll verhindert werden, dass der Kreditzinssatz unter ein gewisses Niveau fällt. Zumeist wollen sie damit zumindest ihre Marge als Zinsertrag sichern. Können sie sich allerdings durch “Negativzinsen” auf Spareinlagen oder andere Instrumente refinanzieren, so läuft das praktisch auf eine Margenerhöhung heraus. Auch hier ist Umsicht geboten, manches ist verhandelbar! Der Kunde kann beispielweise versuchen, eine sogenannten “Collar” (“Zinskragen”) auszuhandeln. Dies bedeutet, dass sowohl ein Floor (zugunsten der Bank) als auch ein Cap (zugunsten des Kunden) vereinbart wird.fashion-2322792_1920

Nachdem Zinsswaps ebenso wie Zinscaps grundsätzlich eigenständige Rechtsgeschäfte sind, können sie nicht nur bei Abschluss des Kredites, sondern auch zu einem beliebigen anderen Zeitpunkt abgeschlossen werden. Dies sollte ein Unternehmen immer im Auge behalten, insbesondere dann, wenn es besondere Risiken im makroökonomischen Umfeld gibt oder aber sich die Situation beim Unternehmen ändert.

Jetzt downloaden!

Gratis Whitepaper

Wie Sie trotz 0% Zinsen eine Wertsteigerung in Ihrem Unternehmen erreichen:

  • Gratis Whitepaper
  • Schnelle Übersicht
  • Detaillierte Erklärung

Tragen Sie Ihre E-Mail ein und Sie können sofort mit dem Whitepaper starten:




Mit Klick auf den Button stimme ich zu, die Infos und ggf. weiterführendes Material zu erhalten (mehr Infos). Meine Daten sind SSL-gesichert und ich kann meine Zustimmung jederzeit widerrufen.

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Dann fühlen Sie sich frei, ihn zu teilen!

Was brennt Ihnen unter den Nägeln?

Ihre Email-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit einem Stern (*) markiert.