Geldbeschaffungsmöglichkeiten und Sicherheitenverstärkung in der Unternehmenskrise

In Krisensituationen ist die Bank in der Regel nur dann bereit, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, wenn sich auch andere am Risiko beteiligen. Üblich ist die Forderung nach Zufuhr weiterer Eigenmittel.

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Krisensituationen in Unternehmen münden häufig in einem Finanzengpass. Hier hängt sehr viel vom bisherigen Verhältnis des Kunden mit der Bank bzw. von der aktuellen Kommunikationspolitik ab. Unternehmenskrisen können sich jedoch auch durch herbe Verluste aus Beteiligungsabschreibungen der Bildung von Rückstellungen und Ähnlichem ergeben, die nicht zwingend mit einem erhöhten Finanzbedarf zusammen hängen müssen.

Diese Zufuhr kann entweder durch die bisherigen Eigentümer oder durch neue Gesellschafter erfolgen. Die am wenigsten schmerzliche Variante für die bisherigen Eigentümer ist zumeist die Mittelzufuhr durch sie selbst, da dann langfristig der Einfluss auf das Unternehmen erhalten bleibt. Man darf sich allerdings nicht der Illusion hingeben, dass die Bank sich während der Sanierung passiv verhalten wird. Gerade wenn sich an der Gesellschafterstruktur oder am Management nichts ändert, wird das Risikomanagement der Bank(en) bei allen wesentlichen Entscheidungen mitreden wollen. Und der Unternehmer sollte sich nicht einer zu positiven Erwartung hingeben. Der Bank geht es in erster Linie um Risikoreduktion. Langfristig ist ein Unternehmen aber meist nur zu sanieren, wenn nach einer allfälligen Schrumpfung wiederum Wachstum möglich wird. Genau dafür sollten die Gesellschafter aber weitere Mittel in Reserve halten. Die Banken werden auch nach erfolgter harter Sanierung nur sehr zögerlich sein, wenn es darum geht, dem Unternehmen wiederum Mittel für einen Wachstumskurs zur Verfügung zu stellen.

Neue Gesellschafter, seien es Finanzinvestoren oder Strategen, sind wiederum in Sanierungssituationen häufig nur dann bereit, Mittel zur Verfügung zu stellen, wenn sie die Kontrollgewalt über das Unternehmen gewinnen. Der Verlust der Selbständigkeit bzw. fremder Einfluss ist zwar schmerzlich, oftmals aber nur schwer zu vermeiden. Klassische Finanzinvestoren werden in Sanierungssituationen in der Regel nur dann einsteigen, wenn sie das Unternehmen zumindest mehrheitlich übernehmen können.

Das Engagement durch Dritte, beispielweise in Form von Verlustbeteiligungsmodellen kann durchaus einen Mittelweg darstellen, ist jedoch häufig erst ab einer gewissen Unternehmensgröße realistisch. Gerade die Möglichkeit, betriebliche Verluste in Form derartiger Verlustbeteiligungsmodelle Dritten zugänglich zu machen, sollte daher stets im Vorfeld der Mittelzuführung geprüft werden. Klassisch ist in diesem Zusammenhang die sogenannte „atypisch stille Beteiligung“, bei der sich einer oder mehrere stille Gesellschafter am Geschäftsbetrieb des „Geschäftsherrn“ (das Sanierungsunternehmen) beteiligen. Der atypisch stille Gesellschafter erhält dann eine steuerliche Verlustzuweisung, die er mit seinen sonstigen Einkünften verrechnen kann. Damit wird die Eigenkapitalbereitstellung attraktiv und der Einfluss der stillen Gesellschafter bleibt eingegrenzt, da sie sich normalerweise nicht im operativen Geschäft einbringen. Auch eine firmenbuchmäßige Publizität erfolgt nicht. Die steuerliche Ausgestaltung unterliegt allerdings laufenden Veränderungen, eine jeweils aktuelle und präzise Abklärung der steuerlichen Wirkungen ist somit unvermeidlich. Stille Gesellschafter werden auch nach einer gewissen Behaltedauer wiederum aussteigen, sodass das Unternehmen dann wiederum den bisherigen Gesellschaftern zur Gänze gehört.

Mit Unterstützung der Bank sollte auch die Möglichkeit geprüft werden, ob die öffentliche Hand einen Sanierungsbeitrag leisten kann. Öffentliche Förderstellen können beispielsweise durch Haftungsübernahmen, Sanierungskredite und dergleichen je nach Land und aktueller Rechtslage unterstützend wirken.

Immer wieder verlangen Banken – insbesondere bei Vorliegen einer Vertrauenskrise – die Ablöse des bisherigen Managements oder eine Managementverstärkung durch erfahrene Sanierungsmanager. Vor allem die Beiziehung erfahrener Sanierungsmanager – zumeist auf Zeit – sollte seitens des Unternehmens wohlwollend aufgenommen werden, da diese Manager in der Regel unvorbelastet ihre Aufgabe übernehmen können und die Bank ihnen in der Regel vertraut. Sie agieren zumeist schon aus Reputationsgründen so professionell, dass die bisherigen Eigentümer letztendlich gut mit ihnen fahren. Sie kennen die Handlungsmöglichkeiten, genießen auch bei harten Sanierungsschritten meist die Unterstützung der Belegschaft und legen ihr Amt dann nach erfolgter Sanierung zurück. Sie handeln als Interimsmanager, an denen sich die bestehende Führungsmannschaft orientieren kann, ohne befürchten zu müssen, dass der „Neue“ am Ende nicht mehr geht.

Die Einbindung und Mitwirkung sämtlicher das Unternehmen finanzierender Banken wird oft zur Sanierungsvoraussetzung. Hier ist vor allem die Hausbank gefordert, die zumeist die Konsortialführerschaft für die Zeit der Krise übernimmt. Von ihrem Geschick hängt es ab, ob es gelingt, die Banken zu einer gemeinsamen und konstruktiven Linie gegenüber dem Unternehmen zu bewegen.

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Sollte mit der bisherigen Hausbank eine Sanierung nicht möglich sein, so ist zu prüfen, ob eine Umschuldung unter teilweisem Forderungsverzicht möglich ist. Dieser kann entweder zu einer Schuldenreduktion beim Unternehmen oder zu einem Forderungsverkauf unter dem Nominalwert führen. Eine Sanierungsunterstützung einer verbleibenden Bank kann beispielsweise auch in einer Zinsfreistellung bestehen.

Die Bank überprüft als erstes sämtliche vertraglichen Vereinbarungen mit dem Krisenunternehmen („Formalcheck“) und versucht bestehende Lücken zu schließen. Dabei, vor allem beim Schließen von Lücken, ist sie auf die Mitwirkung des Unternehmens angewiesen. Im Falle mangelnden Konsenses übt jeder Druck auf den anderen aus. Letzten Endes ist dies ein taktischer Kampf. Die Bank ist bestrebt, ihr Engagement zu retten oder zumindest die Verluste zu minimieren und steigert den Druck. Geht das Unternehmen hierauf nicht ein, überlegt die Bank, womit sie weniger verliert.

Im Falle mangelnder Kooperationsbereitschaft des Unternehmens ist es in der Regel jedoch für die Bank schwer vertretbar, mit „schwierigen Partnern“, die „offenbar gescheitert sind“, zusammenzuarbeiten. Eine Verbesserung der Position der Bank ist zumeist Voraussetzung für die „Argumentierbarkeit“ weiterer Kredite. Dies sollte unbedingt berücksichtigt werden, bedeutet umgekehrt aber nicht, dass das Unternehmen uneingeschränkt alles akzeptieren muss, was die Bank verlangt.

Wenig Verständnis bringen Banken in Sanierungssituationen auf, wenn weitere betriebliche Sicherheiten für Kredite zur Verfügung gestellt werden könnten, aber vom Unternehmen nicht beigebracht werden wollen. Einem konstruktiven Verhandeln über Kreditbesicherungen kommt in diesem Fall eine besondere Bedeutung zu. Hier kann es allerdings für das Unternehmen sinnvoll sein, zu betonen, dass eine Gleichbehandlung aller Gläubiger geboten ist, um eine Gläubigerbenachteiligung zu vermeiden. Werden in der Krise betriebliche Sicherheiten gestellt, so hat das aber auch für das Unternehmen etwas Positives. Das Unternehmen gewinnt nämlich Zeit für notwendige Sanierungsschritte. Stellt die Bank innerhalb kritischer Fristen den Kredit fällig, so verliert sie die neu bestellten Sicherheiten wieder im Falle einer späteren Anfechtung. Sie wird sich damit zumindest während der Anfechtungsfristen konstruktiv verhalten.

Für einen Unternehmer stellt sich immer die Frage, ob ein weiteres finanzielles Engagement der Eigentümer (z.B. private Sicherheiten, die im Falle eines Scheiterns der Sanierung für die Bank nicht der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter unterliegen) mit der bestehenden Bank (und dem eingetretenen Konflikt) erfolgversprechend ist oder ob die Bank gewechselt werden soll (falls dies noch möglich ist). Diese Frage kann nur im Einzelfall beurteilt werden.

Die Gradwanderung zwischen Kreditkündigung und Vollabsicherung sollte in einem Kompromiss münden: gemeinsame Risikotragung bei weiterer Teilabsicherung. Die endgültige Reaktion der Bank ist schwer abschätzbar. Es ist auch denkbar, dass die Bank solange kooperationsbereit ist, solange sie mit einem Teil ihres Kredites „im Regen steht“. Der Unternehmer sollte sich deshalb die handelnden Personen genau ansehen. Ein verbleibender Blankoanteil ist bei manchen Bankbeziehungen für ein Unternehmen mit einer Versicherungspolizze vergleichbar.

Die Risiken der Bank (insbesondere Anfechtungs- und Verwertungsrisiken) lassen sich teilweise auch durch Änderungen der Bilanz- und Finanzierungsstruktur reduzieren. Ein gezieltes Bilanzstrukturmanagement (z.B. Sale and lease back, Betriebsaufspaltungen etc.) kann für die Bank eine wesentliche Risikoreduktion bedeuten. Daraus kann auch neues Besicherungspotenzial entstehen, welches in manchen Rechtsordnungen sonst kaum sinnvoll einer Besicherung zugänglich ist (beispielsweise Lagerverpfändung etc).

Derartig kreative Problemlösungen werden allerdings erfahrungsgemäß selten von der Bank initiiert. Dies sollte der Berater des Unternehmens (Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater) vorschlagen.

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